Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: April 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote von Anzengruber KFZ-Reparaturwerkstätten Gesellschaft m.b.H., Rossaugasse 9-11, 6020 Innsbruck, Tirol (im Folgenden „Auftragnehmer") gegenüber Kunden (im Folgenden „Auftraggeber").
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt KFZ-Reparaturen, Karosseriebauarbeiten, Lackierungen, mechanische Dienstleistungen und sonstige fahrzeugtechnische Leistungen. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. Kostenvoranschlag.
Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Bei voraussichtlicher Überschreitung eines verbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15 % wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
3. Online-Terminbuchung
Die Online-Terminbuchung über unsere Website stellt eine unverbindliche Terminanfrage dar. Ein verbindlicher Termin kommt erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung per E-Mail oder Telefon zustande.
Wir bemühen uns, Terminanfragen innerhalb von 24 Stunden zu bestätigen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nicht.
Bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) behalten wir uns vor, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu berechnen.
4. Kontaktanfragen
Anfragen über das Kontaktformular werden schnellstmöglich bearbeitet. Die Beantwortung begründet kein Vertragsverhältnis. Ein Vertrag kommt erst durch einen ausdrücklich erteilten und angenommenen Auftrag zustande.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (20 %), sofern nicht anders angegeben. Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig, sofern nicht anders vereinbart.
Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, EC-Karte, Überweisung.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.
6. Aufbewahrung und Abholung
Nach Fertigstellung wird der Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Das Fahrzeug ist innerhalb von 5 Werktagen nach Benachrichtigung abzuholen. Bei verspäteter Abholung können Standgebühren berechnet werden.
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß ABGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Übergabe für Verbraucher und 1 Jahr für Unternehmer.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die vereinbarte Leistung. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Unfälle oder normalen Verschleiß nach der Reparatur entstehen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für Personenschäden.
Für im Fahrzeug belassene Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
9. Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug für alle Forderungen aus dem Werkvertrag zu (§ 1101 ABGB).
10. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandregelungen. Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.